Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)

Die Zuverlässigkeitsüberprüfung ist ab dem 01.01.2009 nach fünf Jahren zu wiederholen. Generell besteht die Verpflichtung, die Überprüfung ohne Aufforderung erneut zu beantragen. Der Antragsteller gilt gem. § 5 Abs. 2 LuftSiZÜV bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als zuverlässig, wenn er die Wiederholungsüberprüfung spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt.

Die Gebühren können zwischen 5€ und 150€ je Person festgelegt werden. In NRW beträgt sie ca. 33€, abhängig vom Arbeitsaufwand der Behörde.

Quelle: BRD-NRW              (Weitere Infos)

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