Mär 22 2017

Inhaber eines flugmedizinischen JAR-FCL Tauglichkeitszeugnises verlieren ab den 9. April 2017 ihre Tauglichkeit, auch dann, wenn dies laut Aufdruck noch eine längere Gültigkeit (also über den 08. April 2017 hinaus) ausweist, siehe dazu VO(EU) Nr. 1178/2011 Teil-MED:

Betroffene Flugschüler und Piloten wenden sich bitte an ihren flugmedizinischen Sachverständigen (Fliegerarzt).

http://www.aeroclub-nrw.de/2017/03/achtung-tauglichkeitszeugnis-pruefen/

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